Was ist ein Elternkuratorium?
Ein Elternkuratorium besteht aus engagierten Eltern, die von den Eltern einer Tageseinrichtung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter/Vertreterin des Trägers. Das Elternkuratorium hat beratende Funktion und ist vom Träger vor dessen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.
Folgende Aufgaben hat das Kuratorium:
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die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit,
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die Beratung bei einem möglichen Wechsel des Trägers der Einrichtung,
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die Beratung über die Teilnahme der Tageseinrichtung an Modellprojekten,
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die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in die Tageseinrichtung,
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die Anhörung zur Festlegung der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sachlichen Ausstattungen,
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die Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung,
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die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Kostenbeiträgen,
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die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und
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die Informationen der Eltern
Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich:
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zur Änderung der Konzeption,
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zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten,
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zur Festlegung, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist,
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zur Änderung der Art oder des Umfangs der Verpflegung oder zum Wechsel des Anbieters.
Die Elternschaft oder ElternsprecherInnen wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter für den Gemeindeelternbeirat für die Dauer von 2 Jahren. Der Gemeindeelternbeirat ist von der Gemeinde bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen.