Was ist ein Elternkuratorium?


Ein Elternkuratorium besteht aus engagierten Eltern, die von den Eltern einer Tageseinrichtung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter/Vertreterin des Trägers. Das Elternkuratorium hat beratende Funktion und ist vom Träger vor dessen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.


Folgende Aufgaben hat das Kuratorium:

  • die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit,

  • die Beratung bei einem möglichen Wechsel des Trägers der Einrichtung,

  • die Beratung über die Teilnahme der Tageseinrichtung an Modellprojekten,

  • die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in die Tageseinrichtung,

  • die Anhörung zur Festlegung der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sachlichen Ausstattungen,

  • die Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung,

  • die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Kostenbeiträgen,

  • die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und

  • die Informationen der Eltern

    Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich:

  • zur Änderung der Konzeption,

  • zur Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten,

  • zur Festlegung, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist,

  • zur Änderung der Art oder des Umfangs der Verpflegung oder zum Wechsel des Anbieters.

 

Die Elternschaft oder ElternsprecherInnen wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter für den Gemeindeelternbeirat für die Dauer von 2 Jahren. Der Gemeindeelternbeirat ist von der Gemeinde bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen.

 

 




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